Zwei Förderaufrufe im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK)

Auf dem Dach: Auf Kies wachsen Mauerpfeffer und Fetthenne, dazwischen ragt ein kleiner moderner Schronstein aus dem Dach.
Auf dem Dach. Auf Kies wachsen Mauerpfeffer und Fettehenn, dazwichen ragt ein kleiner moderner Schronstein aus dem Grund. Im Hintegrrund sind die Fassaden von Mehrfamilenhäusern zu sehen.
Bild: Christopher Amend auf Pixabay

Die zwei Förderaufrufe sind:

  1. Interessenbekundungsverfahren: FuE-Projekt zur Klimaanpassung
  2. Förderaufruf der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (siehe unten)

 

1. Interessenbekundungsverfahren: FuE-Projekt zur Klimaanpassung (Projektträger: UBA)

Im Aktionsprogramm Natürlicher ⁠Klimaschutz⁠ (ANK) soll ein angewandtes Forschungsprojekt gefördert werden, in dem Methoden und Instrumente zur Abschätzung von Potenzialen und Grenzen von Naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung entwickelt werden. Ziel ist insbesondere die Quantifizierung und die Bewertung des Nutzens von NbS mit einem besonderen Augenmerk auf

1) die Klimawirkungen Hitze und ⁠Dürre⁠ sowie

2) Stadt-Umland-Beziehungen kleiner Großstädte (100.000 – 300.000 Einwohner:innen).

Es soll systematisch aufgezeigt und möglichst quantifiziert werden, welchen konkreten Beitrag NbS zur Klimaanpassung leisten können und welche Synergieeffekte bzw. Wechselwirkungen mit (Natürlichem) Klimaschutz, Biodiversitätsschutz, dem Landschaftswasserhaushalt und einer resilienten ⁠Landnutzung⁠ kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten sind. Nicht monetarisierbare Potenziale sollen dabei in gleicher Weise berücksichtigt werden wie monetarisierbare.

Des Weiteren sollen praxisnahe, partizipative Verfahren zur Bewertung der Potenziale von NbS für die Gestaltung des Nexus Klimawandelanpassung, (Natürlicher) Klimaschutz und Biodiversitätsschutz entwickelt werden (holistische, replizierbare Bewertungsmethode).

Die Ergebnisse sollen beispielhaft getestet und evaluiert werden. Schließlich sollen Umsetzungspotenziale und -hemmnisse systematisch analysiert werden. Die Ergebnisse sollen als Handlungs- und Entscheidungshilfe für weitere regionale und kommunale Planungs- und Entscheidungsträger nutzbar gemacht werden.

Als Ergebnis des Vorhabens werden letztendlich zuverlässige, methodisch verständliche und belastbare Ansätze zur Ermittlung und Quantifizierung von Potenzialen und Grenzen Naturbasierter Lösungen für die Klimawandelanpassung erwartet.

Des Weiteren soll das Vorhaben eine Handlungsanleitung für die Landnutzung und Wasserwirtschaft sowie für regionale und kommunale Planungsträger entwickeln, mit denen diese eigenständig und mit vertretbarem Aufwand räumlich abgegrenzte Bewertungen durchführen können.

Ein Projektbeginn wird zu Anfang des zweiten Quartals 2024 vorausgesetzt. Die Förderung ist längstens bis Ende 2027 möglich. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. 

Weitere Informationen finden Sie hier.  (Quelle: UBA)

 

2. Förderaufruf der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Projektträger: ZUG gGmbH)

Außerdem wurde ein neuer Aufruf zur Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) veröffentlicht. Vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024 können insbesondere Kommunen eine Förderung für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten beantragen, die auf die jeweilige Kommune zugeschnitten sind und einen inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen legen. Damit sind vor allem Maßnahmen gemeint, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen. Das BMUV stellt dafür insgesamt 65 Millionen Euro aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung. Mit dem Förderaufruf der DAS geht erstmals auch die Förderung für innovative Modellprojekte an den Start.

Im Rahmen des neuen Förderaufrufs können Kommunen eine Förderung für die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements beantragen. Dieses Management soll möglichst viele Ebenen der lokalen Verwaltung einbeziehen und umweltverträglich und klimafreundlich ausgerichtet sein. Das zu entwickelnde Konzept für das Anpassungsmanagement soll den Fokus auf naturbasierte Lösungen legen. Folglich sollen die Konzepte je nach örtlichen Bedarf Anpassungsmaßnahmen beinhalten, wie zum Beispiel Baumpflanzungen, Fassaden-, Dachbegrünung sowie Retentionsflächen. Über einen weiteren Förderschwerpunkt können Kommunen sowie weitere Akteur:innen, wie ­zum Beispiel Verbände, Vereine, Stiftungen, Unternehmen und Hochschulen, eine Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Diese Modellprojekte müssen neue Ansätze der kommunalen Anpassung aufgreifen und andere Kommunen zur Nachahmung anregen, um förderfähig zu sein. Für den gesamten Förderaufruf gilt, dass Konzepte und Projekte die positiven Wechselwirkungen von Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität bestmöglich ausnutzen müssen.

Weitere Informationen und die Anmeldung zu einer Online-Informationsveranstaltung am Donnerstag, 9. November 2023 finden Sie hier.   (Quelle: BMUV)

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