Ziele und Indikatoren sowie Empfehlungen zur Stärkung der Raumordnung für Gleichwertige Lebensverhältnisse aus Umweltsicht

Eine Grafik zeeigt in Kreisen Stadt, Umland und Land. Die Kreise sind mit Pfeilen Verbunden die Austauschbeziehungen darstellen.
Eine Grafik zeeigt in Kreisen Stadt, Umland und Land. Die Kreise sind mit Pfeilen Verbunden die Austauschbeziehungen darstellen.
Bild: Seitz, TU Dreseden

Das Vorhaben „Stadt und Land“ des Umweltbundesamts definiert Ziele für eine gute Umweltqualität zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse und operationalisiert diese mit einem Set an umweltbezogenen Indikatoren. Die Aufgabe, eine nachhaltige Raumentwicklung zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum herzustellen, kommt nach §1 Abs. 2 ROG der Raumordnung zu, weshalb zudem Empfehlungen für eine Stärkung der Raumordnung erarbeitet werden. Die Ergebnisse wurden auf einem Expert:innenworkshop am 3. November 2023 im BMUV in Berlin diskutiert.

Als Ergebnis des Vorhabens liegt ein Basis-Set von 9 Umweltzielen und 18 untersetzenden Indikatoren vor, die zu einer sachgerechten Bewertung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen und die räumlichen Beziehungen zwischen Stadt und Land stärken können. Unter Prüfung der Datenverfügbarkeit, der Validität und Aussagekraft von Daten wurden mögliche Umweltindikatoren extrahiert und im Hinblick auf ihren Weiterentwicklungsbedarf eingestuft. Für die Indikatoren wurden Methoden zur Berechnung erarbeitet und getestet, Zielgrößen ermittelt und Steckbriefe erstellt. Es erfolgte eine bundesweite Darstellung, differenziert nach den siedlungsstrukturellen Kreistypen, sofern entsprechende Datengrundlagen vorhanden waren.

Empfohlen wird, die umweltbezogene Dimension in der Debatte um gleichwertige Lebensverhältnisse stärker zu berücksichtigen und ein kartenbasiertes Monitoring-System aufzubauen. Zudem wurde weiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf ausgemacht.

Durch die Raumordnung und Regionalentwicklung bestehen vielfältige Handlungsmöglichkeiten, um zu nachhaltigen Raumbeziehungen beizutragen. Ihre Stärke liegt in dem überfachlichen und koordinierenden Blick auf unterschiedliche Themen sowie in der Kombination der ihr zur Verfügung stehenden formellen und informellen Instrumente. Allerdings hat auch die Raumordnung Grenzen und darf nicht überfrachtet werden, um handlungsfähig zu bleiben. Neben der personellen Ausstattung und der begrenzten Bindungswirkung raumplanerischer Festlegungen fehlen ihr bei vielen Themen die nötigen Daten- bzw. Informationsgrundlagen. Daher muss die Raumordnung das Potenzial erschließen und nutzen, das in Synergien und Schnittstellen zu weiteren Prozessen liegt (z. B. Nationale Wasserstrategie, Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz, Klimaschutzinitiative). Außerdem sollte eine nachhaltige Raumbeziehungen auch durch eine Politik der Transformation auf Bundesebene befördert werden.

Vor diesem Hintergrund werden aus dem Vorhaben u.a. Empfehlungen für eine Stärkung der Landes- und Regionalplanung sowie der Regionalentwicklung zur besseren Berücksichtigung von Umweltbelangen (mehr Ressourcen, Zusammenwirken von Regionalplanung und -entwicklung, striktere Vorgaben), für ein umweltbezogenes Gleichwertigkeits-Monitoring und zur Nutzung von Synergien zwischen den Leitbildern und Handlungsstrategien der Raumentwicklung gegeben sowie Möglichkeiten für einen Bundesraumordnungsplan Gleichwertige Lebensverhältnisse, zur Planungsbeschleunigung, für ein neues Förderinstruments der Raumordnung und für eine stärkere Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit erörtert.

Weietre Informationen zum Projekt finden Sie hier.

 

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