Stoffströme steuern - Hebel für Ressourcenschutz

Bauen mit Holz – ein Beitrag zum Ressourcen und Klimaschutz
Deckblatt des Abschlussberichts "Steuerbare urbane Stoffströme"
Deckblatt des Abschlussberichts "Steuerbare urbane Stoffströme"

Wie wir bauen, wird immer stärker im umweltpolitischen Diskurs betrachtet. Dies ist wichtig, denn Bauen verbraucht viele Ressourcen, wie Baumaterialien, Energie, Wasser, Flächen und Böden. Der Bausektor ist für rund 40 Prozent der globalen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich, außerdem entstehen hier die größten Abfallströme. Um umweltpolitische Ziele des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erreichen, muss somit der Blick verstärkt auf die Möglichkeiten der Beeinflussung des Bausektors gelenkt werden. Hier kommen die Stadtplanung und Stadtentwicklung ins Spiel.

Neue Studie „Steuerbare urbane Stoffströme“

Die Studie von Maic Verbücheln und weiteren Autor*innen des Deutschen Instituts für Urbanistik und des Öko-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamtes „Steuerbare urbane Stoffströme - Möglichkeiten und Grenzen der nachhaltigen Steuerung städtischer und stadtregionaler Stoffströme mittels Instrumenten der Stadtplanung“ (online hier) zeigt deutlich, dass die Stadt- und stadtregionale Planungen eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen haben. Vor allem die Instrumente zur baulichen Entwicklung von Städten und Gemeinden haben einen erheblichen Einfluss, um die durch die bauliche Entwicklung induzierte Ressourceninanspruchnahme zu reduzieren.

Generell gilt, dass die Siedlungsentwicklung prinzipiell am ressourcenschonendsten ist, wenn nicht gebaut wird. Jedoch ist dies aktuell eine Fiktion, zeigen doch die Prognosen, dass auch in den nächsten Jahren in vielen Kommunen weiterhin mit einer großen Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen zu rechnen ist. Jedoch sollten hier mögliche Ansätze der Suffizienz berücksichtigt werden (z. B. m2/Person, Geschoßwohnungsbau).

Instrumentenmix und unterschiedliche Akteure sind wichtig

Das den Kommunen zur Verfügung stehende Instrumentarium der Planung ist vielfältig. Es gibt jedoch kein Vorzugsinstrument zur Beeinflussung der Ressourceninanspruchnahme. Instrumente der Planung bauen aufeinander auf und müssen in ihrer Gesamtheit angewendet werden. Neben den formalen rechtlichen Instrumenten sind in diesem Zusammenhang informelle Instrumente wie zum Beispiel Informations- und Beratungsangebote, Förderprogramme und sonstige Anreizmechanismen von Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt den unterschiedlichen kommunalen Akteuren eine sehr wichtige Rolle zu (z.B. Ämter mit den Zuständigkeiten für Stadtplanung bzw. Stadtentwicklung, Liegenschaften, Fachplanungen).

Die Steuerungspotenziale des Bebauungsplans sind durch den gesetzlichen Rahmen beschränkt, jedoch lassen sich auch hier vielfältige Ansätze zum Ressourcenschutz berücksichtigen. Im B-Plan festgesetzt und somit beeinflusst werden kann u. a.:

  • Flächenverbrauch (z.B. in Bezug auf verkehrliche Erschließung, Pkw-Stellplätze sowie GFZ, GRZ von Gebäuden),
  • Energieverbrauch (z.B. Verhältnis von Gebäudefläche zu beheizbarem Gebäudevolumen (A/V-Verhältnis) sowie zur energetischen Nutzung der Sonneneinstrahlung),
  • Energieerzeugung und
  • Regenwassermanagement.

Diese Festsetzungen haben mittelbar und unmittelbar Einfluss auf die Ressourceninanspruchnahme.

Mehr Möglichkeiten, wenn Kommune Flächeneigentümerin ist

Ein weitergehender Einfluss auf die Ressourceninanspruchnahme, ergänzend zum B-Plan, erfordert den Rückgriff auf andere Instrumente. Soweit es sich um Flächen handelt, die nicht im Eigentum der Stadt sind, bietet bei der Schaffung von Baurecht der städtebauliche Vertrag die Möglichkeit, konkrete Maßnahmen zu vereinbaren, die zu einer schonenderen Nutzung von natürlichen Ressourcen führen.

Wenn die Kommune Eigentümerin der Fläche ist, hat sie durch die Veräußerung der Flächen die Möglichkeit, einen umfassenden Einfluss auf die weitere Nutzung und Bebauung zu nehmen. So können bestimmte Verpflichtungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden, die den/die Käufer*in zu einer ressourcenschonenden Umsetzung eines Bauvorhabens verpflichtet (inkl. Baumaterialien). Die Vergabe kann dabei als Direktvergabe unter bestimmten Bindungen erfolgen, möglich ist darüber hinaus aber auch die Vergabe der Fläche in einem Wettbewerb zur Durchsetzung klarer inhaltlicher Zielvorgaben bei der Grundstücksvergabe (Konzeptvergabe). Bei der Vergabe von Erbbaurechten haben die Kommunen grundsätzlich die gleichen Vergabeoptionen.

Beste Möglichkeiten: Kommune ist selbst Bauherrin

Die am weitesten reichenden Umsetzungsmöglichkeiten zum Ressourcenschutz besitzt die Kommune jedoch als eigene Bauherrin im Falle der Entwicklung von Hoch- und Tiefbaubauvorhaben. In diesem Bereich kann sie selbst Vorbildfunktionen wahrnehmen und wichtige Impulse für die ressourcenschonende Bautätigkeit insgesamt geben.

Insgesamt ist festzuhalten, dass Kommunen bereits einen großen Beitrag zur Reduzierung der Ressourceninanspruchnahme leisten, jedoch noch große Potenziale zu nutzen sind. Es ist davon auszugehen, dass mit Blick auf internationale, europäische und nationale Ressourcen- und Klimaschutzziele sowie anderer Trends und Rahmenbedingungen das Themenfeld der Ressourcen auch in der Stadtplanung und Stadtentwicklung deutlich an Bedeutung gewinnen wird.

Weitere Informationen

Folgende Dokumente wurden bereits im Rahmen des Projekts veröffentlicht:

  • Januar 2021: Hintergrundpapier „Ressourcenschutz durch Stadtplanung und Stadtentwicklung“, online hier.
  • Juni 2021: Endbericht „Steuerbare urbane Stoffströme – Möglichkeiten und Grenzen der nachhaltigen Steuerung städtischer und stadtregionaler Stoffströme mittels Instrumenten der Stadtplanung“, online hier.

Stoffströme in Stadt-Land-Plus

In der Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus beleuchten mehrere Verbundvorhaben Stoffströme auf stadt-regionaler Ebene. Die Verbundvorhaben INTEGRAL und WieBauin betrachten dabei den Bausektor. Weitere Informationen zum Cluster „Regionale Stoffkreisläufe – durch Recycling Wertschöpfung erhöhen“ finden Sie hier.

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