Neue Förderichtlinie "TransferRäume für die Zukunft von Regionen"

Symbolbild Innovation
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Quelle: BMBF (gekürzt)

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen

Vom 17. Mai 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
 
Ein wirkungsvoller Transfer von Ideen, Wissen und Technologien zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ist ein wesentlicher Treiber eines innovationsbasierten, regionalen Strukturwandels. Denn die Grundlage für Innovationen und damit Wertschöpfungspotenziale liegt oft in neuen Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Forschung.

Hochschulen – Universitäten wie Fachhochschulen – und Forschungseinrichtungen sind vor diesem Hintergrund von herausragender Bedeutung für die regionale Entwicklung. Ihre Leistungsfähigkeit in Forschung und Entwicklung (FuE) ist ein Standortfaktor, der für etablierte Unternehmen ebenso wie für Start-ups zunehmend an Bedeutung gewinnt. Gerade in strukturschwachen Regionen gehen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen maßgebliche Impulse für den Erfolg der regionalen Wirtschaft, den Transfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie den Auf- und Ausbau von Netzwerken und Clustern aus.

Das Potenzial der Hochschulen und Forschungseinrichtungen für einen gelingenden Transfer wird jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft. Zwar haben sich in vielen strukturschwachen Regionen leistungsfähige Forschungsprofile ent­wickelt, die wesentliche Innovationsimpulse für die Ausrichtung der regionalen Wirtschaft auf neue Wertschöpfung geben könnten. Doch mangelt es häufig an inhaltlich zielgerichteten und methodisch effektiven Transferkonzepten. Eine Zusammenarbeit der Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit regionalen Partnern findet oft nur punktuell statt, klassische Transferformate treffen nicht die spezifischen Bedarfe der überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Transferthemen orientieren sich zu wenig an den besonderen Herausforderungen und Chancen des regionalen Strukturwandels. Erschwerend kommt in strukturschwachen Regionen hinzu, dass potenzielle Transferpartner aus dem wirtschaftlichen, aber auch gesellschaftlichen und öffentlichen Bereich oft weniger aufgeschlossen gegenüber Forschung und Innovation sind. Gerade in Zeiten immer kürzerer Innovationszyklen und komplexer Problemstellungen ist eine enge Interaktion zwischen den Forschungs- und Anwendungspartnern und die gemeinsame Suche nach geeigneten Lösungsansätzen jedoch unerlässlich.

Hier setzt die Förderrichtlinie „T!Raum“ an. Ziel ist es, Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei zu unter­stützen, diese Herausforderungen gemeinsam mit regionalen Forschungs- und Anwendungspartnern zu meistern, indem sie auf experimentelle Weise spezifische Formate für den Wissens-, Ideen- und Technologietransfer entwickeln und erproben und so neue Innovationspfade eröffnen.

Dabei sind nicht nur die regionalspezifischen Voraussetzungen zu berücksichtigen, sondern auch die jeweiligen Bedarfe der verschiedenen Innovationsfelder. So erfordern mathematisch-naturwissenschaftliche Gebiete womöglich andere Herangehensweisen im Transfer als geistes- und sozialwissenschaftliche Themen oder Fragen der Kreativwirtschaft. Gefordert sind daher Transferkonzepte, die passfähig sowohl zum Thema als auch zu den spezifischen Herausforderungen, Rahmenbedingungen und potenziellen Anwendungspartnern in der Region sind. Dafür müssen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ausgetretene Pfade verlassen und neue Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Disziplinen und Branchen, zwischen Nutzerinnen und Nutzern, Anbietern und Produzenten schaffen.

Mit der Förderrichtlinie „T!Raum“ sollen daher mittel- bis langfristig neue themenspezifische Transferkonzepte ermöglicht und die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Mitgestalter und Treiber zukunftsweisender Innovationsfelder in strukturschwachen Regionen gestärkt werden. Der Maßnahme liegt dabei ein breites Transferverständnis zugrunde: Transfer zielt sowohl auf technologische als auch soziale Neuerungen, d. h. es geht um den Transfer in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, aber auch um den Transfer in neue soziale Praktiken, neue Formen der Organisation oder der Wissensvermittlung.

Ziele der Maßnahme sind im Einzelnen, dass
 
  • die Dynamik von regionalen Innovationsprozessen in profilgebenden regionalen Zukunftsthemen erhöht und damit der Strukturwandel in der Region unterstützt wird;
  • neues Wissen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen schneller bei regionalen Partnern, u. a. Unter­nehmen, gesellschaftlichen oder öffentlichen Einrichtungen zur Anwendung gebracht und dort auf innovative und neue Wertschöpfung schaffende Weise verwertet wird;
  • die für den Transfer erforderlichen Methodenkompetenzen, Infrastrukturen und Ressourcen in der Region, insbesondere bei den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, dauerhaft auf- und ausgebaut werden;
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen gemeinsam mit ihren regionalen Partnern Transferaktivitäten kontinuierlich reflektieren und auf zukünftige gemeinsame Herausforderungen und Innovationspotenziale ausrichten;
  • eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Region entsteht und sich die Durchlässigkeit zwischen den Bereichen erhöht.
Zur Erreichung der oben genannten Ziele wird die Entwicklung und Umsetzung von „Transferraum-Initiativen“ in strukturschwachen Regionen Deutschlands über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren gefördert. Ein Transferraum ist nicht als physischer Ort zu verstehen, sondern als konzeptioneller Rahmen, der sich aus einer Vielzahl an Projekten zusammensetzt. Ausgangspunkt bilden initiale Partnerschaften von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und ­gegebenenfalls weiteren Partnern, die sich dynamisch weiterentwickeln. Es sollen neue Partner in den Transferraum eintreten, diesen aber auch wieder verlassen können.

Gefördert werden themenspezifische Transferräume, die von leistungsfähigen Forschungsschwerpunkten der regionalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen maßgeblich initiiert werden und sich für die jeweilige Region ­zukunftsweisenden Innovationsthemen widmen. Aufgrund der oben beschriebenen Rolle der Hochschulen in den strukturschwachen Regionen sollte die Federführung bei ihnen liegen. Gemeinsam mit regionalen und gegebenenfalls ausgewählten überregionalen Partnern sollen neue Konzepte für forschungsbasierten Transfer entwickelt, erprobt und etabliert werden und der Transfer durch eine experimentelle Herangehensweise eine neue Qualität erreichen. Abhängig vom jeweils bestehenden Ausgangsniveau sollen durch die Transferräume die bestehenden Transferaktivitäten substantiell weiterentwickelt, neu ausgerichtet und unterschiedliche Transferformate konzeptionell zusammengeführt werden. Mit der Maßnahme „T!Raum“ wird das Angebot unterbreitet, völlig neuartige und unkonventionelle Ansätze zu entwickeln, zu testen und in die Anwendung zu bringen. Dabei können sie sich sowohl auf Forschungsbereiche beziehen, in denen Transferaktivitäten bisher gar nicht oder nur vereinzelt durchgeführt werden, als auch auf solche, die bereits intensiv in Transferaktivitäten eingebunden sind. Wichtig ist jedoch, dass die neu zu entwickelnden Transferformate einen deutlichen Fortschritt im Transfer im jeweiligen Forschungsbereich erzielen können.

Die entstehenden Transferräume sollen von einer offenen Innovations- und Wagniskultur geprägt sein und sich durch Dynamik und Weitsicht auszeichnen. Dies erfordert eine hohe Kompetenz der Partner in Forschung und Transfer verbunden mit der Bereitschaft, sich auf neue Partner einzulassen und neue Wege in der Zusammenarbeit zu ­beschreiten. So sollen Transferformate etabliert werden, die den Bedarf der Transferpartner in strukturschwachen Regionen treffen und die Reichweite sowie den Erfolg der Zusammenarbeit erhöhen. Die Transferräume sollen sich zu sichtbaren Anlaufstellen für Forschung und Innovation im jeweiligen Themenfeld in der Region und darüber hinaus entwickeln. Zugleich sollen die Transferräume durch Kooperationen mit ausgewählten überregionalen Partnern neue Innovationsimpulse in die Region bringen.

Die Themen der Transferräume sollen einen hohen Forschungsgehalt aufweisen und so ausgerichtet sein, dass sie aktuell wie auch längerfristig einen deutlichen Mehrwert für Innovationskraft und Wertschöpfung in der Region bieten können. Die Förderung ist grundsätzlich offen für alle Themen und Technologien. Die Themen der

Transferräume können das gesamte Spektrum von Innovationen, d. h. sowohl technologische wie auch soziale und organisatorische Innovationen, umfassen. Bevorzugt werden Themen, die sich mit den aktuellen großen gesellschaftlichen Heraus­forderungen, wie sie beispielsweise in der Hightech-Strategie 2025 beschrieben werden, sowie den Anforderungen der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft beschäftigen und damit den regionalen Strukturwandel in zukunftsfähige Richtungen lenken können.
 
1.2 Rechtsgrundlagen
 
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage der Artikel 18, 25 Absatz 2, Artikel 26 bis 29 sowie Artikel 31 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.2 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).
 
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen im Sinne der De-minimis-Beihilfen-Verordnung der EU-Kommission gewährt.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Entwicklung und Umsetzung von Transferräumen

Auf Grundlage eines thematisch fokussierten, gesamthaften Transferkonzepts wird die Entwicklung und Umsetzung von „Transferräumen“ gefördert. Mit dem Transferkonzept entwerfen die Förderinteressenten die thematische und konzeptionelle Vision für den Transferraum sowie die strategischen, strukturell-inhaltlichen und organisatorischen Entwicklungslinien, die umgesetzt werden sollen. Im Transferkonzept sollen Transferpotenziale dargestellt, Wege und Ideen für innovative Transferformate vorgedacht und Transferaktivitäten systematisch zusammengeführt werden. Im Laufe der Förderung wird das Transferkonzept von den Partnern des Transferraums kontinuierlich fortgeschrieben, regelmäßig reflektiert, falls erforderlich angepasst und durch konkrete Projekte getestet und umgesetzt. Eine Förderung für Projekte kann erstmalig beantragt werden, nachdem das initiale Transferkonzept in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt wurde (siehe Nummer 7 zum Verfahren).

Strukturell besteht der Transferraum aus einem Bereich des Managements und der konzeptionellen Entwicklung (im Folgenden „Lenkungsbereich“) sowie aus einem Bereich der Durchführung von Transferaktivitäten in unterschiedlichen Formaten (im Folgenden „Werkstattbereich“).

Lenkungsbereich

Der Transferraum erfordert den Aufbau eines leistungsfähigen Lenkungsbereichs, d. h. von Strukturen, Prozessen und Kompetenzen für ein professionelles Management. Diese Aufgaben übernehmen zunächst die initialen Partner des Transferraums. Der Lenkungsbereich ist für die inhaltliche Ausrichtung des Transferraums sowie die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von passenden Transferformaten verantwortlich.

Dies erfordert erstens, dass der Lenkungsbereich strategisch-analytische Aufgaben wahrnimmt, wie beispielsweise die Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts des Transferraums. Dabei sollen die Transferpotenziale und -bedarfe in der Region kontinuierlich eruiert und Kontakte zu potenziellen Transferpartnern geknüpft und gepflegt werden. In diesem Zusammenhang kann auch eine sichtbare Transferanlaufstelle im Transferraum installiert werden. Zudem sollen von Beginn an Perspektiven für eine Fortführung des Transferraums über die Förderung hinaus erarbeitet und hierfür frühzeitig Finanzierungs- und Steuerungsmodelle entwickelt werden.

Zweitens ist es Aufgabe des Lenkungsbereichs, Transferformate strukturell und inhaltlich (weiter) zu entwickeln, (neu) auszurichten oder zusammenzuführen. Die Umsetzung der verschiedenen Transferformate soll eng begleitet, methodisch unterstützt und der Erfolg fortlaufend überprüft werden. Hierzu können kompetenzstärkende Aktivitäten, wie beispielsweise externe Beratung und Coaching, durchgeführt werden, insbesondere zu Transferorganisation und -methoden. Zudem soll der Lenkungsbereich geeignete Methoden und Prozesse etablieren, die ein Monitoring der Transferraumaktivitäten anhand quantitativer und qualitativer Zielindikatoren ermöglichen. Die Ergebnisse des ­Monitorings sollen kontinuierlich in das Transferkonzept zurückfließen und als Grundlage für ein Nach- oder Um­steuern der Aktivitäten des Transferraums dienen.

Als dritte Aufgabe obliegt dem Lenkungsbereich die operative Steuerung des Transferraums, in die Aktivitäten fallen wie beispielsweise Organisation und Management der Transferräume, Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschafts­kommunikation.

Alle genannten Tätigkeiten sind in Einzel- oder Verbundprojekten förderfähig, siehe hierzu Nummer 5.

Von den Partnern und gegebenenfalls Gremien des Lenkungsbereichs wird erwartet, dass sie die Entwicklung und Nutzung des Transferraums in einer Partnerschaft auf Augenhöhe beabsichtigen und betreiben. Weitere Partner aus der Region sollen in geeigneter Weise, z. B. in Form begleitender Beiräte, in Entwicklungs- und Entscheidungs­prozesse des Lenkungsbereichs einbezogen werden. Insgesamt soll die Zusammenarbeit im Transferraum über gut ineinandergreifende Gremien und Prozesse organisiert werden. Rechtliche Fragen der Zusammenarbeit im Transferraum sowie unterschiedliche Rollen und Aufgaben von Partnern, die kontinuierlich oder punktuell im Transferraum und an Transferformaten mitwirken, müssen im Lenkungsbereich geklärt werden.

Werkstattbereich

Abgleitet aus dem Transferkonzept des Transferraums soll im Werkstattbereich ein Portfolio an Transferformaten umgesetzt werden. In allen Transferformaten soll ein intensiver Austausch zwischen Wissenschaft und Anwendungspartnern gelebt werden, der die gemeinsame Anwendung von Wissen und die Entwicklung innovativer Lösungen befördert. In ihrer Kombination sollen die Transferformate geeignet sein, die regionalen Anwendungspartner im ­Themenfeld des Transferraums bei einer zukunftsfähigen Ausrichtung ihrer Innovationstätigkeit zu unterstützen. Dies kann abhängig von den regionalen und thematischen Voraussetzungen ganz unterschiedliche Formate des Transfers erfordern.

Gefördert wird ein breites Spektrum an Transferaktivitäten, die einen engen Forschungsbezug aufweisen. Denkbar sind im Innovationsfeld des Transferraums demnach neben anwendungsorientierten FuE-Vorhaben auch Projekte, die von kurzer Laufzeit sind oder bereits ein hohes Technology-Readiness-Level (TRL) haben, folglich eine zeitnahe Verwertungsperspektive aufweisen. Weiterhin können im Werkstattbereich beispielsweise Projekte zur Entwicklung von Organisations- und Prozessinnovationen oder transferunterstützende oder -begleitende Aktivitäten gefördert ­werden, z. B. die Durchführung von Veranstaltungen und Workshops. Darüber hinaus sind auch der Aufbau von Innovationslaboren oder kompetenzstärkende Aktivitäten (z. B. Coaching und externe Beratung zu Transfer- und Innovationsprozessen) und Projekte zur Stärkung eines Transfers über Köpfe denkbar. Alle genannten Tätigkeiten sind in Einzel- oder Verbundprojekten förderfähig, siehe hierzu Nummer 5.

2.2 Wissenschaftliche Begleitforschung

Die Förderung der Transferräume soll wissenschaftlich begleitet werden. Es werden ein oder mehrere wissenschaftliche Begleitvorhaben als Zuwendung gefördert, die das Thema „Transfer“ wissenschaftlich und mit empirischen Ansätzen, die über die Maßnahme „T!Raum“ hinausgehen, beleuchten.

Durch die Begleitforschung soll die Wissensbasis zu grundlegenden Fragen des Wissens-, Ideen- und Technologietransfers sowie zu innovativen Förderansätzen (experimentelle Designs, flexible Förderansätze u. a.) in strukturschwachen Regionen erweitert werden. Die Analysen und Aufbereitungen aus der Begleitforschung sollen nicht nur die geförderten Transferräume umfassen, sondern auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen Kontexten ­einschließen. Es sollen jeweils aktuell relevante und innovative Fragestellungen bearbeitet und dadurch auch förderpolitische Diskussionen bereichert werden. Neben einem zentralen Begleitforschungsprojekt können daher eigenständige Vorhaben mit innovativen wissenschaftlichen Fragestellungen zu einzelnen Aspekten des Transfers gefördert werden.

Erkenntnisse aus der zentralen Begleitforschung sollen kontinuierlich in die Steuerung der Maßnahme und Begleitung der geförderten Transferräume einfließen. Hierbei ist eine enge Abstimmung mit den begleitenden Aktivitäten des durch den Zuwendungsgeber beauftragten Projektträgers sowie der beauftragten Agentur für Fachkommunikation erforderlich. Um eine enge Anbindung der Begleitforschung an die Transferräume zu ermöglichen, wird erwartet, dass ein Beitrag zur Vernetzung der Initiativen geleistet wird. Die zentrale Begleitforschung umfasst daher neben den ­Forschungsaktivitäten folgende weitere Aufgaben:
  • wissenschaftliche Reflektion und Synthese der Erkenntnisse aus den geförderten Transferräumen;
  • fortlaufende Unterstützung von Lernprozessen der Transferräume;
  • inhaltliche und organisatorische Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen Veranstaltungen zur Vernetzung und Austausch der geförderten Vorhaben untereinander sowie mit relevanten Fachkreisen. So sind jährlich Statusseminare mit allen Transferräumen durchzuführen;
  • um den Beitrag der Transferräume zu einem nachhaltigen Strukturwandel nachvollziehbar zu machen, soll die Begleitforschung zusammen mit den Transferräumen geeignete quantitative und/oder qualitative Indikatoren/Kenngrößen zur Wirkungsmessung ausarbeiten und damit eine fundierte Basis für die Wirkungsevaluation der ­Fördermaßnahme schaffen.

Die Richtlinie „T!Raum“ zielt auf eine mittel- bis langfristige Förderung ab. Daher sollte der Gesamtprojektplan für die zentrale Begleitforschung einen Zeitraum von bis zu neun Jahren umfassen (siehe auch die Nummern 5 und 7.2).

3 Weitere Informationen

Weitere Informationen, insb. zum Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger sowie zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zu Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendung, zu sonstigen Zuwendungsbestimmungenund und zum Verfahren finden Sie auf der Seite des BMBF.

Zentrale Ansprechpartnerin, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist

Dr. Anja Gorka, Projektträger Jülich

Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich GTI – GTI 7, Zimmerstraße 26 – 27, 10969 Berlin

E-Mail: ptj-transferraum@fz-juelich.de

 

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