Bundesregierung richtet ihre Politik konsequent auf Nachhaltigkeit aus

Die Abbildung zeigt den Blick von oben auf ein Dorf. Im Vordergrund des Bildes ist ein Rastplatz mit einer Bank zu sehen, an die zwei Fahrräder angelehnt sind.
Die Abbildung zeigt den Blick von oben auf ein Dorf. Im Vordergrund des Bildes ist ein Rastplatz mit einer Bank zu sehen, an die zwei Fahrräder angelehnt sind.
Mit Transformationsteams will die Bundesregierung die großen ressortübergreifenden Transformationsbereiche künftig kontinuierlich aufgreifen.

Quellen: Bundesregierung (Beschluss zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und Empfehlungen des Bundeskanzleramtes und Bundesjustizministeriums) und Pressemitteilung 370 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA)

Im kürzlich gefassten Grundsatzbeschluss zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erläutert die Bundesregierung die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung als Antwort auf die derzeit bestehenden multiplen Krisen: den Klimawandel, das Artensterben, die zunehmende Ernährungsunsicherheit, die Auswirkungen der Corona-Pandemie oder den russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Der Grundsatzbeschluss zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, den das Kabinett am 30.11.2022 gefasst hat, betont dabei die Dringlichkeit des Handelns. Damit unterstreicht die Bundesregierung ihre Bereitschaft, die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 pünktlich zu erreichen, denn es bleiben nur noch weniger als acht Jahre, bis die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 erreicht sein sollen. Der Beschluss gibt einen Ausblick auf aktuelle Aktivitäten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in der laufenden Legislaturperiode.

Damit das Thema Nachhaltigkeit angesichts multipler Krisen oben auf der Agenda bleibt und noch konkreter und konsistenter angegangen wird, wurden im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Transformationsbereiche identifiziert, in denen der Handlungsbedarf besonders dringlich ist. Diese stellen künftig den Schwerpunkt der Arbeit des St-Ausschusses dar.

Für mehr Politikkohärenz hatte der Staatssekretärsausschuss im September 2022 die Einsetzung der sieben zeitlich begrenzten ressortübergreifenden Projektgruppen, der Transformationsteams (TT), beschlossen. Dazu gehören 1. Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten; soziale Gerechtigkeit; 2. Energiewende und Klimaschutz; 3. Kreislaufwirtschaft; 4. Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende; 5. Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme; 6. Schadstofffreie Umwelt sowie 7. der Hebel für internationale Fragen der Transformation.

Die TT sollen die Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vorbereiten und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen begleiten. Zunächst diskutiert der Ausschuss das Thema zusammen mit Expertinnen und Experten auf Basis eines knappen Hintergrundpapiers. In einem zweiten Schritt wird der Beschluss erarbeitet und in einer nächsten Sitzung des Staatssekretärsausschusses behandelt; die abschließende Beschlussfassung soll dann durch das Bundeskabinett erfolgen. Zu allen genannten Transformationsbereichen werden in aufeinanderfolgenden Sitzungen des Staatssekretärsausschusses bis zum Frühjahr 2024 Beschlüsse gefasst.

Der gefasste Grundsatzbeschluss aktualisiert die DNS, indem er einige Ziele auf Basis des Koalitionsvertrags für die 20. Legislaturperiode und geänderter Rechtsgrundlage anpasst. Er bildet die Grundlage für die alle zwei Jahre erfolgende unabhängige Auswertung zu Status und Trend der Schlüsselindikatoren der DNS durch das Statistische Bundesamt.

Die nächste reguläre umfassende Aktualisierung der DNS erfolgt 2024. Dafür ist eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit geplant. Die Strategie wird seit 2002 in regelmäßigen Abständen aktualisiert und orientiert sich seit der Neuauflage von 2016 an den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt einen längerfristigen Prozess der Politikentwicklung und bietet hierfür Orientierung.

Um das Thema nachhaltige Stadt-Land-Beziehungen und nachhaltige Landnutzung langfristig stärker in der Politik zu verankern, prüft das Querschnittsvorhaben, inwiefern die Erkenntnisse aus der Stadt-Land-Plus-Forschung hier eingespeist werden können. Auf dieser Basis können später konkrete Politikmaßnahmen entwickelt und unterstützt werden.

Übrigens: Darüber hinaus sollen zukünftig alle Gesetze und Verordnungen, die von der Bundesregierung beschlossen und dann im Parlament beraten werden, noch stärker als bisher auf ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geprüft werden. Das empfehlen Bundeskanzleramt und Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Papier. 

Die Ministerien werden in dem Papier aufgefordert, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und Ziele sowie Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) von Beginn an bei allen Prozessschritten der Konzeption und Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen einzubeziehen. Bisher erfolgt die Nachhaltigkeitsprüfung zum Abschluss eines Gesetzgebungsprozesses.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung sollten betroffene SDGs identifiziert werden. Gesetzliche Regelungen sollten so entwickelt werden, dass ihre Wirkungen auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele hinwirken. Darüber hinaus sollen explizit auch Konflikte und Wechselwirkungen zwischen betroffenen SDGs thematisiert werden. Zudem sollen die Ressorts auf eine konsequente Anwendung der bestehenden webbasierten „Elektronischen Nachhaltigkeitsprüfung“ (eNAP) im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung hinwirken. Die Empfehlungen zur „Stärkung der Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele bei der Erstellung von Gesetzen und Verordnungen“ finden Sie hier.

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